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   BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 116/84   

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https://dejure.org/1985,13103
BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 116/84 (https://dejure.org/1985,13103)
BSG, Entscheidung vom 28.11.1985 - 11b/7 RAr 116/84 (https://dejure.org/1985,13103)
BSG, Entscheidung vom 28. November 1985 - 11b/7 RAr 116/84 (https://dejure.org/1985,13103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsanspruch auf Förderung der beruflichen Bildung - 'angemessene Frist' des § 36 Nr 3 AFG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorstrafe - Antragstellung - Erzieher - Förderung einer Maßnahme der beruflichen Bildung - Ausbildung

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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Denn wenn dafür ein - hier nicht zweifelhaftes - Rechtsschutzbedürfnis besteht, ist es statthaft, einen Rechtsstreit auf die Grundfrage zu beschränken, ob eine Bildungsmaßnahme überhaupt förderungsfähig ist (BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24 mwN).
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Dabei ist es statthaft, den Rechtsstreit auf die Grundfrage zu beschränken, ob die Bildungsmaßnahme überhaupt förderungsfähig ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.2005, B 11a AL 23/05 R juris Rn. 12; BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24 mwN; BSG, Urteil vom 12.04.1984, 7 RAr 39/83).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Nach den Motiven des Gesetzgebers gilt dort als angemessener Zeitraum derjenige, der für die Suche eines Arbeitsplatzes in der angestrebten beruflichen Tätigkeit normalerweise benötigt wird (BT-Drucks 8/2644 S 21; vgl auch BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24).
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