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BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 116/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Rechtsanspruch auf Förderung der beruflichen Bildung - 'angemessene Frist' des § 36 Nr 3 AFG
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorstrafe - Antragstellung - Erzieher - Förderung einer Maßnahme der beruflichen Bildung - Ausbildung
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 21.04.1982 - S 30 Ar 74/81
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1984 - L 12 Ar 63/82
- BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 116/84
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Denn wenn dafür ein - hier nicht zweifelhaftes - Rechtsschutzbedürfnis besteht, ist es statthaft, einen Rechtsstreit auf die Grundfrage zu beschränken, ob eine Bildungsmaßnahme überhaupt förderungsfähig ist (BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24 mwN). - LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Dabei ist es statthaft, den Rechtsstreit auf die Grundfrage zu beschränken, ob die Bildungsmaßnahme überhaupt förderungsfähig ist (vgl. BSG…, Urteil vom 17.11.2005, B 11a AL 23/05 R juris Rn. 12; BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24 mwN; BSG, Urteil vom 12.04.1984, 7 RAr 39/83). - BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
Nach den Motiven des Gesetzgebers gilt dort als angemessener Zeitraum derjenige, der für die Suche eines Arbeitsplatzes in der angestrebten beruflichen Tätigkeit normalerweise benötigt wird (BT-Drucks 8/2644 S 21; vgl auch BSG SozR 4100 § 36 Nr. 24).